Wissenswertes

2 Tage Smartphone-Verbot!

Gehirnerschütterung?

Nach einer Gehirnerschütterung muss sich das Gehirn erst einmal erholen. Das klappt am besten, wenn man sich zwei Tage lang von Smartphone und Fernseher fernhält.

Junges Gehirn besonders störanfällig

Ob ein Sturz mit dem Fahrrad oder ein Kopf-an-Kopf-Rempler beim Fußball: Gehirnerschütterungen sind bei Jugendlichen keine Seltenheit. Weil sich ihr Gehirn noch in der Entwicklung befindet, ist es außerdem besonders störanfällig. Fast ein Drittel der 12-19-Jährigen leidet noch einen Monat nach einer Gehirnerschütterung unter Kopfschmerzen, Denkstörungen und Erschöpfung.

Um die Erholung des Gehirns zu unterstützen, ist nach einem Unfall erstmal körperliche und geistige Schonung angesagt. Doch auf dem Sofa zu liegen und dabei fernzusehen oder mit dem Smartphone zu surfen ist leider kontraproduktiv, wie nun eine amerikanische Studie ergeben hat.

Kopfschmerz und Schwindel schneller weg

Darin wurde untersucht, wie sich ein zweitägiger Smartphone- und TV-Verzicht auf die Erholung nach einer Gehirnerschütterung auswirkt. Die Medienabstinenz brachte in der Tat etwas: Ohne Bildschirmnutzung bildeten sich Kopfschmerzen, Schwindel, starke Müdigkeit und Reizbarkeit bis zu vier Tage früher zurück (3,5 versus 8 Tage).

Offenbar erholt sich das Gehirn ohne Bildschirmmedien besser. Das könnte an den vermehrten Lichtreizen beim Surfen und beim Fernsehen liegen. Außerdem stört abends das helle Licht den Schlaf, der für die Regeneration dringend nötig ist, erklärt die Kinderärztin Dr. Monika Niehaus. Generell muss die Erholungsphase nach einer Gehirnerschütterung individuell erfolgen. Am besten spricht man mit der behandelnden Ärzt*in ab, wie und wann wieder mit Schule und Sport begonnen werden kann.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

28.10.2021 Autor: Dr. med. Sonja Kempinski Bildrechte: Peter Snaterse/shutterstock.com



Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Bitte entnehmen Sie die von uns getroffenen Maßnahmen folgendem Informationsblatt.

Patienten- und Kundeninformation zum Datenschutz