Das richtige Produkt wählen!
Zur Stärkung der Knochen sollen im ersten Lebensjahr alle Säuglinge Vitamin D bekommen. Doch bei der Gabe wird vieles falsch gemacht: immer wieder kommt es zu Überdosierungen.
Krumme Beine ohne Vitamin D
Vitamin D ist für eine gesunde Entwicklung der Knochen unabdingbar. Es fördert die Kalziumaufnahme und den Einbau des Minerals in das Knochengewebe. Fehlt Vitamin D, droht eine Rachitis. Der Knochen bleibt weich und die Unterschenkel der Kinder verbiegen sich zu den typischen rachitischen O-Beinen.
Säuglinge können ihren Vitamin-D-Bedarf nicht über die Eigenproduktion decken. Auch über die Muttermilch und die Säuglingsnahrung wird meist zu wenig Vitamin D zugeführt. Deshalb empfehlen die Leitlinien eine Vitamin-D-Gabe ab der ersten bis zweiten Lebenswoche. Sie soll bis zum zweiten Frühsommer durchgeführt werden, je nach Geburtsmonat also mindestens ein bis eineinhalb Jahre. Termingeborene Kinder bekommen 400 bis 500 Internationale Einheiten (I.E.) pro Tag, Frühgeborene in den ersten Lebensmonaten bis zu 1.000 I.E. täglich.
Für diese Rachitisprophylaxe gibt es spezielle Vitamin-D-Tropfen oder -Tabletten, die von der Ärzt*in verschrieben werden. Die Tabletten sollen in Wasser gelöst und direkt, also nicht mit der Mahlzeit, verabreicht werden. Tropfen kann man dagegen der Milch oder dem Brei hinzufügen – allerdings erst, wenn dieser abgekühlt ist.
Finger weg von Nahrungsergänzungmitteln
Nahrungsergänzungsmittel mit hoch dosiertem Vitamin D sind überall frei zu bekommen. Diese Produkte sind jedoch für die Rachitisprophylaxe bei Säuglingen gänzlich ungeeignet, betonen Expert*innen der Arzneimittelkomission der deutschen Ärzteschaft (AKDÄ). Denn insbesondere flüssige Präparate bergen das Risiko einer Überdosierung. Es drohen Störungen der Herzfunktion und des Nervensystems, und langfristig kann es zu schweren Nierenproblemen kommen.
Gefährliche Weichgummis
Ebenfalls gewarnt wird vor Vitamin-D-haltigen Weichgummis. Sie sind mit 2.000 I.E. Vitamin D3 pro Stück viel zu hoch dosiert für Kinder. Probepäckchen von Erwachsenen sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Sie können mit Gummibärchen verwechselt und gegessen werden – und dadurch zu schweren gesundheitlichen Folgen führen.
Quelle: AKDÄ, Arzneiverordnung in der Praxis
18.06.2025 Autor: Dr. med. Sonja Kempinski Bildrechte: mauritius images / Kirill Ryzhov / Alamy / Alamy Stock Photos