Wissenswertes

Haarwuchsmittel unter der Lupe

Erblich bedingter Haarausfall ist weit verbreitet. Viele Betroffene versuchen, mit Koffeinshampoo gegen die Geheimratsecken und die Halbglatze anzugehen. Doch wirken die Mittel überhaupt?

Haarausfall oft erblich bedingt

Erblich bedingter Haarausfall ist ein häufiges Problem: Bis zu 80% der Männer und 50% der Frauen leiden darunter. Die Anzahl der Betroffenen steigt mit dem Alter an. In einigen Fällen sind aber auch schon Jugendliche von dem Haarverlust betroffen. Wo genau die Ursache für den erblichen Haarausfall liegt, ist noch nicht endgültig geklärt. Am ehesten ist das Hormon Dihydrotestosteron verantwortlich. Es ist eng verwandt mit dem männlichen Geschlechtshormon Testosteron und beeinflusst die Haarwurzel. Je nach genetisch bedingter Empfindlichkeit der Haarwurzel, ist der Haarausfall unterschiedlich ausgeprägt.

Ergebnisse aus dem Reagenzglas

Neben Medikamenten wie Finasterid oder Minoxidil bewerben Hersteller auch Shampoos oder Tinkturen mit Koffein als wirksames Mittel gegen Haarausfall. Denn in Laborstudien hat sich Koffein als Haarwuchsmittel bewährt. Es fördert zum Beispiel die Durchblutung und damit die Versorgung der Haarwurzel mit Nährstoffen. Die Erkenntnisse stammen jedoch aus Studien, bei denen einzelne Haarfollikel im Reagenzglas beobachtet wurden. Die Ergebnisse sind deshalb nicht ohne weiteres auf das Haar auf dem Kopf Menschen übertragbar.

Aussagekräftige Studien fehlen

Ob Koffein auch praktisch wirkt, ist noch nicht geklärt. Nur eine Studie, die nach strengen wissenschaftlichen Regeln durchgeführt wird, könnte die Wirksamkeit des Koffeins beweisen. Bisher gibt es aber nur Studien, die erhebliche Mängel bei der Durchführung aufweisen. Dadurch könnten die Ergebnisse verzerrt oder sogar falsch sein. In der Leitlinie zur Behandlung des erblichen Haarausfalls für Ärzt*innen wird Koffein deshalb noch nicht empfohlen. Ob Koffein in eine aktuellere Version der Leitlinie aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.  

Quellen: Medizin transparent, Kische et al. 2017, Dressler et al. 2017, Leitlinie

21.04.2023 Autor: Marie Schläfer Bildrechte: docent/Shutterstock.com



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